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Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG treibt an

Das DVPMG treibt die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voran

Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG geht es mit der sehr zu begrüßenden Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland wieder deutlich voran. Das Gesetz wurde letzte Woche, am 6. Mai im Bundestag beschlossen und soll zu Jahresmitte in Kraft gesetzt werden. Bestehende digitale Entwicklungen werden weiter verbessert und für die Gesundheits- und Pflegebranche breiter nutzbar gemacht. Beispielsweise soll sich die Telematikinfrastruktur (TI) weiterentwickeln und die digitalen Apps für Pflege und Gesundheit (kurz DiPA und DiGA) sollen geschaffen, gefördert und integriert werden. Zudem soll deren Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen organisiert werden.

Auch die Pflege soll von der flächendeckenden Vernetzung, dem Datenüberblick in der elektronischen Patientenakte und der Videosprechstunde profitieren. Dazu braucht die Pflege erst einmal eine digitale Grundversorgung: WLAN und weitere Infrastruktur in den Einrichtungen, die dann in eine vollumfängliche Videobehandlung münden sollen. Zu begrüßen ist von der Pflege und den Apotheken sicherlich ein Passus, der in letzter Minute in den Entwurf des DVPMG aufgenommen worden ist: Das Makeln mit eRezepten bzw. deren Token (DataMatrix-Codes) bleibt verboten. Nur Apotheken mit Betriebserlaubnis sollen diese entgegennehmen können.

Schwung für die PAV mitnehmen

Der Schwung des VOSG (Apothekenstärkung) sollte auch für die pharmazeutischen Dienstleistungen wie der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung (PAV) mitgenommen werden. Hier kann noch einiges an Potenzial für die Wirtschaftlichkeit und die Arzneimittelsicherheit in der Pflege gehoben werden. Details zum VOSG finden sich auch auf der Web-Seite des Bundesgesundheitsministeriums 

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