Verblisterung bedeutet:
Qualität in der Arzneimittelversorgung
Unterstützung der Therapietreue
Vermeidung von Medikationsfehlern
Entlastung der Pflegekräfte
Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung
Wie funktioniert die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV)?

Bestellung
Die Bestellung der zu verblisternden Medikamente geht bei der Apotheke ein. Patienten und Pflegeeinrichtungen können die vom Arzt verschriebenen Arzneimittel in Apotheken bestellen.

Verblisterung
Medikamente werden in die Kassetten der Blisterautomaten gefüllt. Nach individuellem Medikationssplan werden die verblisterten Medikamente in den Schlauchbeutelblister verpackt. Je nach Anzahl der verschriebenen Medikamente und Einnahmezeitpunkte wird für eine oder zwei Wochen pro Patient verblistert.

Kontrolle
Wesentlicher Teil des PAV-Vorgangs ist die foto-optische Kontrolle der Blisterpackungen. So wird sichergestellt, dass bei der Verblisterung keine Fehler passieren. Jeder Schlauchbeutel wird einzeln gescannt und fotografiert.

Dokumentation
Jeder Schlauchbeutelblister wird mit Datum, Medikamenteninhalt, Namen des Patienten, Einnahmezeitpunkt, Haltbarkeit etc. beschriftet. Im Blisterzentrum werden die Daten und Scans der Blisterpackungen zwecks Dokumentation gespeichert – für die zu beliefernden Apotheken und für die Patienten.

Auslieferung
Die Wochenblister werden an die beauftragenden Apotheke geliefert. Diese wiederum übergibt sie dann den Patienten oder den Pflegeeinrichtungen. Gerade in der stationären Pflege vereinfachen die Blisterpackungen die tägliche Medikamentengabe – für Patienten und Pflegekräfte.
Beiträge
BMG: Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland
PRESSEMITTEILUNG | Relaunch blisterverband.de
Berlin – Der BPAV hat einen überarbeiteten Web-Auftritt. Als vornehmliche Informationsadressaten gelten die Apotheken sowie die stationäre und ambulante Pflege.…
Corona-Pandemie: Vermeidung von Keimverschleppung bleibt gerade in der Pflege oberstes Gebot
Berlin, 12. Oktober 2020 – Aktuell befindet sich das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) in den parlamentarischen Beratungen des…
Stellungnahme Gesetzentwurf der Bundesregierung
Stellungnahme des BPAV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Vor-Ort-Apotheken (VOASG), BT-Drucksache 19/21732 vom 19.8.2020…