Stellungnahme des BPAV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Vor-Ort-Apotheken (VOASG), BT-Drucksache 19/21732 vom 19.8.2020 Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer begrüßt das nunmehr auf den Weg gebrachte Gesetz. Unser Verband gehört nicht zu den geladenen Verbänden und Sachverständigen. Die Mitglieder des BPAV sind aber mittelbar betroffen von einigen Inhalten des VOASG. BPAV-Mitglieder haben vor Ort ansässige Apotheken als Kunden. Die pharmazeutische Dienstleistung des patientenindividuellen Arzneimittelverblisterns (PAV) wird von der Dienstleistungsgemeinschaft aus versorgender Apotheke und Blisterzentrum erbracht. Die Stärkung der Apotheken vor Ort durch die Herstellung eines einheitlichen Abgabepreises für alle Marktteilnehmer ist wichtig und richtig. Seit rund vier Jahren sehen sich deutsche Apotheken einem Wettbewerbsgefälle zu internationalen Anbietern ausgesetzt.

Auf folgenden Sachverhalt wollen wir als Verband genauer eingehen: In der Begründung des Gesetzentwurfs (besonderer Teil) heißt es im Artikel 1, Nummer 2, Buchstabe d:

„Durch die Neuregelung werden die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen verpflichtet, im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen zu vereinbaren, auf die Patientinnen und Patienten einen Anspruch haben. Für bestimme Personen und Personengruppen kann eine besonders enge und intensive pharmazeutische Betreuung zur Förderung der Therapietreue und Vermeidung arzneimittelbezogener Probleme angezeigt sein.“ Das ist exakt die Formulierung die für unsere Kunden, die Apotheken, auf die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung zutrifft. Wir bekräftigen Sie als Gesetzgeber darin, die Ausgestaltung dieses Punktes entsprechend zum größtmöglichen Nutzen der Patient*innen vorzunehmen. Gerne stehen der BPAV-Vorstand und die Mitglieder mit weiterer Expertise zur Verfügung. Therapietreue ist insbesondere für ältere und multimorbide Patienten der zentrale Baustein ihrer medizinischen Versorgung. Versorgungs- und Medikationspläne werden von der Verordnung bis zu Abgabe digital geführt und sind somit lückenlos dokumentiert. Patientenindividuell verblisterte Arzneimittel sind eine doppelte Präventionsmaßnahme für das Gesundheitssystem. Es wird höchste Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleistet, was den Pflegebedürftigen zugutekommt und den Pflegenden die notwendige Sicherheit gibt. Gleichzeitig verringert man die Gefahr durch Keimverschleppung, da der Gebrauch von täglich nicht nur für eine Person mehrfach wiederverwendeten Portionierbehältern verringert wird. gez. Erik Tenberken, Apotheker, Vorsitzender   Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat deutschlandweit 16 Blisterzentren und fünf fördernde Partner als Mitglieder. Pressekontakt BPAV: BPAV-Geschäftsstelle Tel: 030 - 847 122 6815 E-Mail: berlin@blisterverband.de