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BMG-Eckpunkte Apothekenstrukturreform

Am 20. Dezember 2023 sind die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für eine „Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“ bekannt geworden. Das Papier liegt dem BPAV vor. Noch für Februar 2024 hat das BMG einen Referentenentwurf zu den Punkten angekündigt. Dieser soll dann im Frühjahr mit den Verbänden abgestimmt werden. Unter diesen Überschriften werden die wesentlichen Punkte adressiert:

Honorierung und Vergütungsreform

  • Erhöhung der Vergütung für Notdienste: Zuschläge für Notdienste steigen um 30 %, von 21 auf 28 Cent pro Packung verschreibungspflichtiger Medikamente, was zu einer Erhöhung der Notdienstpauschale auf ca. 550 Euro pro Dienst führt.
  • Wegfall des erhöhten Apothekenabschlags ab 1. Februar 2025: Reduzierung des Abschlags von 2 Euro auf 1,77 Euro pro Packung.
  • Stufenweise Anpassung der prozentualen Apothekenvergütung: Von 3 % auf 2,5 % im Jahr 2025 und auf 2 % im Jahr 2026.
  • Übertragung der Vereinbarung zur Anpassung des Packungsfixums: Ab 2027 wird die Anpassung des Festzuschlags vom GKV-Spitzenverband und der Apothekerschaft in Abstimmung mit der PKV vorgenommen.

Telepharmazie

  • Einführung der Telepharmazie: Nutzung von Videokonsultationen für die Arzneimittelabgabe.
  • Flexibler Personaleinsatz: Apotheken können öffnen, wenn eine erfahrene PTA vor Ort ist, solange bestimmte Dienste wie die Herstellung parenteraler Arzneimittel weiterhin von Apothekern persönlich durchgeführt werden.

Neue Aufgaben in der Versorgung

  • Erweiterung der Dienstleistungen von Apotheken: Einbeziehung in die Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen.

Flexibilisierung und Entbürokratisierung

  • Flexiblere Öffnungszeiten und Gründung von Zweigapotheken: Anpassung an lokale Bedürfnisse und Fachkräfteverfügbarkeit.
  • Erleichterte Apothekenneugründung und Fachkräfteeingliederung: Inklusive Apotheker, die im Ausland ausgebildet wurden.
  • Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten für weitere Berufsgruppen und Entbürokratisierung: Vereinfachung von Regelungen und Dokumentationsanforderungen.
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