Der BPAV-Vorstand hat maßgeblich das Heft des Handelns in die Hand genommen und diesen Erfolg zusammen mit dem BVVA erzielt.
Arzneimittel-Lieferengpässe richtig bekämpfen
Anfang April (5.4.) hatte das Bundeskabinett den Entwurf für das „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)“ beschlossen. Morgen (24.5.), wird es in 1. Lesung im Parlament beraten. Mit dem Gesetz soll die Versorgungslage für die Menschen und vorher natürlich für die Apotheken dauerhaft verbessert werden. Denn die Lage ist weiterhin kritisch und eine rasche Abhilfe nicht in Sicht: Viele Patient:innen müssen immer noch lange auf bestimmte Medikament warten – oder bekommen sie gar nicht.
Um künftig drohende versorgungsrelevante Lieferengpässe frühzeitig zu erkennen, wird das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Frühwarnsystem etablieren. Neben Änderungen am Rabattvertragssystem, Lockerungen bei den Festbeträgen, neuen Bevorratungspflichten für Generika-Hersteller sind für Apotheken teils Lockerungen an den Austauschregeln und eine Engpass-Pauschale enthalten.
Parlamentsberatung muss deutlich machen: Ein erster Schritt
Grundsätzlich unterstützt der BPAV die Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), auch wenn diese mit erheblicher Verzögerung umgesetzt wurden. Im Parlament muss am 24.5. deutlich werden, dass das Gesetz nur ein erster Schritt sein kann. Die Zuspitzung ist jetzt schon über eine lange Zeit deutlich geworden. Die Corona-Pandemie hat das Thema noch einmal verschärft. Daraus müssen die richtigen Lehren gezogen werden. Aus Sicht des BPAV bekämpft der reine Fokus auf Antibiotika und Kinderarzneimittel das Problem der Lieferengpässe nicht an der Wurzel. Eine Ausweitung auf weitere Arzneimittelgruppen muss die Konsequenz sein.
Gute pharmazeutische Versorgung ist ein Wert an sich
Es ist an der Politik, gemeinsam mit den Krankenkassen einen Weg zu finden, Versorgungssicherheit nicht nur selektiv zu betrachten, sondern für alle Akteure eine zufriedenstellende Lösung herbeiführen. Die patientenindividuelle Arzneimittelversorgung (PAV) kann im Übrigen auch einen Beitrag leisten: Weniger Verwurf, gezielterer Einsatz von Medikamenten, Fehlervermeidung u.v.m. Bei Kinderarzneimitteln sollten zudem die geltenden Preisregeln (Fest-/Rabattverträge) ganz abgeschafft werden, damit es für pharmazeutische Unternehmen attraktiver wird, Kinderarzneimittel in Deutschland herzustellen. Nötig sei es, bspw. Rabattverträge länger auszuschreiben. Das fordert Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (B90/Die Grünen). Vielleicht ein Modellversuch für andere Arzneimittelgruppen?
Ausschreibungsänderungen
Auch sieht der Gesetzentwurf Änderungen am Rabattvertragssystem vor. Krankenkassen werden verpflichtet, mindestens die Hälfte der Lose so auszuschreiben, dass Hersteller zum Zuge kommen, die ihre Wirkstoffe in Europa produzieren lassen – allerdings nur bei Antibiotika. Ergänzend wird eine Pflicht zur sechsmonatigen, versorgungsnahen Lagerung von rabattierten Antibiotika vorgesehen. Aus BPAV-Sicht wäre es auch hilfreich, die Ausschreibungsänderungen dahingehend zu erweitern, dass sie eine verbindliche Liefergarantie der Hersteller enthalten.
Gesetz soll lt. BMG-Zeitplan nach wie vor am 1. August in Kraft treten
Laut BMG-Zeitplan soll das ALBVVG noch vor der Sommerpause im Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedet werden. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig für die Länder. Das ALBVVG ist ein Einspruchsgesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass es nach seiner Verabschiedung vom Bundestag auch vom Bundesrat abgelehnt werden kann, wenn dieser innerhalb von drei Wochen nach der Beschlussfassung Einspruch einlegt. Am 12.6. ist stand heute eine Verbändeanhörung im Bundestag geplant. Die zweite Befassung im Bundesrat könnte dann in der Sitzung am 7.7. erfolgen.