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Parteien vor der Bundestagswahl: PAV mit großem Potenzial

Der BPAV stellte den Parteien vor der Bundestagswahl Fragen zur patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung (PAV): Was trägt sie zur Therapietreue bei chronisch Kranken und der ambulanten Pflege bei? Warum ist sie nicht Teil der ambulanten und stationären Normalversorgung? Welche Rolle spielt sie bei der Qualität der Arzneimittelgabe? Wie sollte sie honoriert werden und ist die weitere Erforschung der PAV nötig? Die Antworten auf die Wahlprüfsteine haben wir kurz zusammengefasst. Unterm Strich lässt sich wohl sagen: PAV finden alle gut, aber… Die ausführlichen Antworten finden sich hier in dieser Synopse (PDF).

PAV – viel Potenzial für mehr Arzneimittelsicherheit

Alle Parteien schätzen die PAV positiv ein: Die CDU/CSU und die GRÜNEN sehen in der PAV das Potenzial, das Risiko von Medikationsfehlern zu verringern und die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen. Auch verbessere die PAV Prozesse der Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen und entlaste dadurch das Pflegepersonal. Es bliebe mehr Zeit für die persönliche Zuwendung. Auch nach Einschätzung von den LINKEN kann die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung dazu beitragen, die Sicherheit und Effizienz der Arzneimittelversorgung zu verbessern – insbesondere bei Menschen mit Polymedikation oder kognitiven Einschränkungen.

Die SPD setzt grundsätzlich große Hoffnung in die PAV, insbesondere wenn es um Verbesserungen der Arzneimittelsicherheit bei  älteren und multimorbiden Patientinnen und Patienten geht, die über längere Zeit viele verschiedene Arzneimittel einnehmen müssen. Die größten Chancen der PAV sieht die SPD bei der Heimversorgung, sie besser und fehlerfreier zu gestalten. Für die Patientinnen und  Patienten lägen die Vorteile auf der Hand. Für die Heime könne das Angebot ein wichtiges Argument im Werben um neue Kunden sein. Die SPD geht davon aus, dass sich die PAV in absehbarer Zeit durchsetzen wird und wird gesetzgeberisch handeln, wenn Hindernisse auftreten sollten.

Studienlage soll verbessert werden

Im März 2019 hat der IQWiG eine Studie zur PAV veröffentlicht, in der er auf einen großen Forschungsbedarf hinweist. Thematisch sollen beispielsweise der patientenrelevante Nutzen der PAV, die Auswirkungen auf die fachliche Kompetenz der Pflegekräfte und wirtschaftliche Aspekte der Verblisterung im Fokus stehen. Die Parteien sehen den Studienbedarf übergreifend: Die SPD würde gerne noch Daten zu den Versorgungskosten und den Zeitaufwänden der Pflegekräfte vorliegen haben und unterstützt eine breite Studie. Auch die CDU/CSU will die Studienlage rund um die PAV verbessern, um vor allem den Nutzen der PAV eindeutiger zu belegen und Kosteneinsparpotentiale besser zu fassen. Zur Durchführung der Studien weißt die CDU/CSU auf eine mögliche Förderung hin, beispielsweise im Rahmen des Innovationsfonds nach § 92a SGB V. Auch DIE LINKE sieht die Notwendigkeit einer „großen Erprobungsstudie“, die durch den G-BA finanziert und in Kooperation mit dem IQWiG designt wird. Ebenso unterstützen die GRÜNEN Forschungsvorhaben, die zu besseren Erkenntnissen über den möglichen patientenrelevanten Nutzen der Verblisterung führen. Der BPAV wird sich hier verstärkt einsetzen, damit die Datenlage rund um die PAV weiter verbessert wird.

Preisgestaltung überlässt die Politik dem Markt

Bei der Preisgestaltung der PAV möchten sich die politischen Parteien nicht größer regulierend einbringen und setzen auf die Verhandlungen zwischen den beteiligten Institutionen. Aus Sicht der GRÜNEN kommt es grundsätzlich auf eine enge Zusammenarbeit von Apothekern, Medizinern und Pflegekräften an. Dabei könnten auch digitale Lösungen wie das E-Rezept und die elektronische Patientenakte helfen.

Der BPAV bedankt sich bei allen genannten Parteien für die Stellungnamen. Alle weiterführenden Informationen zur patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung stehen unter www.blisterverband.de

 

Die Antworten der FDP sind Anfang September eingegangen und in der o.g. Synopse nicht enthalten:

Welchen Beitrag kann die PAV Ihrer Meinung nach im Bereich der Therapietreue insbesondere für chronisch kranke Menschen und in der ambulanten Pflege leisten?

Wir Freie Demokraten befürworten die verstärkte Nutzung von IT- und Assistenzsystemen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten. Auch die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV) kann gegebenenfalls einen Beitrag leisten, damit mehr Zeit für Zuwendung für pflegebedürftige Menschen zur Verfügung steht.

Warum ist PAV aus Ihrer Sicht noch nicht in die Normalversorgung von Patienten eingegangen (stationär und ambulant), trotz nachgewiesener Fehlerfreiheit?

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine hochwertige Pflege- und Gesundheitsversorgung ein. Dafür wollen wir Bürokratie abbauen, bessere Arbeitsbedingungen schaffen und digitale Potentiale nutzen. Aus unserer Sicht kann die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV) gegebenenfalls einen Beitrag leisten, Pflegekräfte zu entlasten und mehr Zeit für die Zuwendung zu ermöglichen.

Laut Statistischem Bundesamt wurden allein Ende 2019 ca. 820.000 Menschen in Deutschland vollstationär versorgt. Zusammen mit denen in ambulanter Versorgung lag die Zahl im Dezember 2019 bei 4,1 Mio. Menschen. Was tun Sie, um die AM-Gabe zu verbessern?

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass jede Patientin und jeder Patient die beste Versorgung erhält. Dafür muss die Gesundheitsversorgung künftig umfassend, regional und patientenzentriert gedacht werden. Wir wollen die künstliche Sektorenbarriere zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich konsequent abbauen und die Verzahnung und Vernetzung aller Versorgungsbereiche weiterentwickeln. Integrierte Gesundheitszentren sollen dabei unterstützen, die regionale Grundversorgung mit ambulanten und kurzstationären Behandlungen zu sichern. Wir lassen uns weiterhin vom Grundsatz „ambulant vor stationär“ leiten. Die gesetzlichen Vergütungsregelungen erschweren es derzeit, Behandlungsmethoden aus dem Krankenhaus in den ambulanten Sektor zu überführen. Für die Dauer der Entscheidungsverfahren muss die stationäre Vergütung erhalten bleiben, damit keine Patientin und kein Patient unversorgt bleibt.

Sehen Sie grundsätzlich die PAV als geeignetes Instrument, um die Qualität der Arzneimittelabgabe zu erhöhen? Wenn ja, woran machen Sie die Aussage fest?

Die PAV kann gegebenenfalls ein geeignetes Instrument sein, um die Qualität der Arzneimittelabgabe zu erhöhen. Die PAV hat das Potential, Pflegende zu entlasten und Medikamentionsfehler zu vermeiden.

Würden Sie sich für eine auskömmliche Honorierung der hochwertigen pharmazeutischen Dienstleistung des Verblisterns einsetzen? Wenn ja, wie hoch müsste Ihrer Meinung das Honorar pro Patient und Woche („Wochenblister“) sein?

Über die konkrete Höhe eines Honorars für solche Leistungen können wir keine Angaben machen. Das wäre eine Aufgabe der Vertragspartner.

Im März 2019 hat das IQWiG eine Studie zur PAV vorgestellt. Der Nutzen und die Vorteile der PAV müssten noch weiter erforscht werden, so der Tenor. Schließen Sie sich dieser Meinung an und wenn ja, beabsichtigen Sie, dieses Forschungsvorhaben konkret anzustoßen?

Es ist aus unserer Sicht immer zielführenderer, wenn diejenigen, die ein bestimmtes Verfahren in die Versorgung überführen möchten, auch die entsprechenden Nachweise für einen Nutzen erbringen.

Oder sind aus Ihrer Sicht die Vorteile (Qualität in der Versorgung, Fehlervermeidung, keine Keimverschleppung, Therapietreue, digitales Medikationsmanagement, Müllreduktion, Vermeidung von Verwurf etc.) schon heute klar herausgearbeitet?

In die seit Jahren geführte Diskussion um Arzneimittelverblisterung können neue wissenschaftliche Erkenntnisse Bewegung bringen.

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