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19.08.2020 | Stellungnahme des BPAV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

19.08.2020 | Stellungnahme des BPAV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Stellungnahme des BPAV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Vor-Ort-Apotheken (VOASG), BT-Drucksache 19/21732 vom 19.8.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer begrüßt das nunmehr auf den Weg
gebrachte Gesetz. Unser Verband gehört nicht zu den geladenen Verbänden und Sachverständigen. Die
Mitglieder des BPAV sind aber mittelbar betroffen von einigen Inhalten des VOASG. BPAV-Mitglieder haben
vor Ort ansässige Apotheken als Kunden. Die pharmazeutische Dienstleistung des patientenindividuellen
Arzneimittelverblisterns (PAV) wird von der Dienstleistungsgemeinschaft aus versorgender Apotheke und
Blisterzentrum erbracht. Die Stärkung der Apotheken vor Ort durch die Herstellung eines einheitlichen
Abgabepreises für alle Marktteilnehmer ist wichtig und richtig. Seit rund vier Jahren sehen sich deutsche
Apotheken einem Wettbewerbsgefälle zu internationalen Anbietern ausgesetzt.

Auf folgenden Sachverhalt wollen wir als Verband genauer eingehen: In der Begründung des
Gesetzentwurfs (besonderer Teil) heißt es im Artikel 1, Nummer 2, Buchstabe d:

„Durch die Neuregelung werden die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete
maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen
verpflichtet, im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung zusätzliche
pharmazeutische Dienstleistungen zu vereinbaren, auf die Patientinnen und Patienten einen
Anspruch haben. Für bestimme Personen und Personengruppen kann eine besonders enge und intensive
pharmazeutische Betreuung zur Förderung der Therapietreue und Vermeidung arzneimittelbezogener
Probleme angezeigt sein.“

Das ist exakt die Formulierung die für unsere Kunden, die Apotheken, auf die patientenindividuelle
Arzneimittelverblisterung zutrifft. Wir bekräftigen Sie als Gesetzgeber darin, die Ausgestaltung dieses
Punktes entsprechend zum größtmöglichen Nutzen der Patient*innen vorzunehmen. Gerne stehen der
BPAV-Vorstand und die Mitglieder mit weiterer Expertise zur Verfügung. Therapietreue ist insbesondere für
ältere und multimorbide Patienten der zentrale Baustein ihrer medizinischen Versorgung. Versorgungs- und
Medikationspläne werden von der Verordnung bis zu Abgabe digital geführt und sind somit lückenlos
dokumentiert.

Patientenindividuell verblisterte Arzneimittel sind eine doppelte Präventionsmaßnahme für das
Gesundheitssystem. Es wird höchste Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleistet, was den
Pflegebedürftigen zugutekommt und den Pflegenden die notwendige Sicherheit gibt. Gleichzeitig verringert
man die Gefahr durch Keimverschleppung, da der Gebrauch von täglich nicht nur für eine Person mehrfach
wiederverwendeten Portionierbehältern verringert wird.

gez. Erik Tenberken, Vorstandsvorsitzender

 

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat deutschlandweit 16 Blisterzentren und fünf fördernde Partner als Mitglieder. 

Pressekontakt BPAV:
BPAV-Geschäftsstelle

Tel: 030 – 847 122 6815

E-Mail: berlin@blisterverband.de

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