Der BPAV-Vorstand hat maßgeblich das Heft des Handelns in die Hand genommen und diesen Erfolg zusammen mit dem BVVA erzielt.
Pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken: Verblisterung kann Risiken der Polymedikation senken
Ende Oktober 2020 ermöglichte es der Deutsche Bundestag den Apotheken mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) neue pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten. Das ist sehr zu begrüßen und bereits im Februar legte die ABDA ein Grundlagenpapier vor, das vor allem drei Bereiche in den Fokus nahm: Polymedikation und ihre Risiken, mangelnde Therapietreue und Vorsorge in Bezug auf Volkskrankheiten.
Pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken: Verblisterung kann Risiken der Polymedikation senken und zur Therapietreue beitragen
Ebenso wie die ABDA möchte auch der BPAV dazu beitragen, die Risiken einer Polymedikation zu minimieren. Laut ABDA nehmen 42 Prozent der Menschen in Deutschland, die 65 Jahre oder älter sind, mindestens fünf Arzneimittel jeden Tag ein, was mit zunehmenden Alter weiter steigt. Wir reden hier über rund 7,6 Millionen Bundesbürger, die Polymedikation nutzen. Durch Polymedikation steigt das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen. In Folge sollen zwischen 3 bis 7 Prozent der Krankenhauseinweisungen arzneimittelbedingt sein. Diese Kosten wären vermeidbar – etwa durch strukturierte Medikationsanalysen durch Apotheker und Ärzte. Das Resultat wären konsolidierte Medikationspläne, die zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) beitragen.
Arzneimittelverblisterung als Baustein pharmazeutischer Dienstleistungen
Die Verblisterung der einzunehmen Arzneimittel kann nicht nur Sicherheit einer Polymedikation beitragen, sondern auch die Therapietreue verbessern, da alle benötigen Arzneimittel an einem Ort sind. Die ABDA meint, dass die Therapietreue bei verordneten Arzneimitteln im Mittel nur bei etwa 50 Prozent liegt. Ein erschreckend niedriger Wert.