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Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung verhindert Keimverschleppung

Morgen ist der internationale Tag der Pflege. Es ist der Geburtstag der Britin Florence Nightingale. Sie wurde vor 200 Jahren geboren und hat die Pflege von Kranken professionalisiert. Der BPAV nimmt diesen Tag zum Anlass und erneuert seine Forderung nach einer flächendeckenden Einführung der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung (PAV). Das Produkt der eng verzahnten Dienstleistungsgemeinschaft aus Apotheken und Blisterzentren ist optimal geeignet, die Keimverschleppung in der Medikamentenabgabe zu unterbinden.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung als ersten Teil einer umfassenden Corona-Regulierung u.a. die Abgabe von Rabattarzneimitteln gelockert. Auch die Abgabe von Teilmengen ist möglich und hinsichtlich der Vergütung geregelt worden. Diese positiven Maßnahmen überbrücken Lieferengpässe und dienen der Versorgungssicherstellung.

 

Lockerung bei den Rabattarzneimitteln löst viele Probleme

„Die Corona-Pandemie führt uns schmerzlich vor Augen, wie sensibel unsere Versorgung mit Arzneimitteln auf Engpässe reagiert. Deutschland ist sehr von der Wirkstoffbelieferung aus Fernost abhängig. Das trifft insbesondere die am stärksten gefährdeten Patientengruppen, pflegebedürftige, ältere und multimorbide Menschen“, sagt Hans-Werner Holdermann, Vorsitzender des BPAV. „Bereits nach wenigen Wochen der Lockerung bei den Rabattarzneimitteln wird deutlich, welche Verbesserungen bei der Arzneimitteversorgung damit einhergehen. Diese Maßnahme wirkt nicht nur in der PAV Versorgungsengpässen entgegen“, betont Holdermann.

PAV als doppelte Präventionsmaßnahme – auch und gerade in der Zeit nach Corona

Der BPAV-Vorstand wird nicht müde, die flächendeckend Einführung der PAV von der Politik zu fordern. „Patientenindividuell verblisterte Arzneimittel sind eine doppelte Präventionsmaßnahme für das Gesundheitssystem. Es wird höchste Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleistet, was den Pflegebedürftigen zugutekommt und den Pflegenden die notwendige Sicherheit gibt. Gleichzeitig verringert man die Gefahr durch Keimverschleppung, da der Gebrauch von täglich nicht nur für eine Person mehrfach wiederverwendeten Portionierbehältern verringert wird“, so Holdermann.

In Deutschland gibt es aktuell rund 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen haben – stationär und ambulant. Die Summe der damit in Verbindung stehenden Fehlmedikationen ist laut BPAV sehr hoch. Das betreffe auch die medizinischen Folgekosten aufgrund von falsch abgegebenen Medikamenten.

 

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat deutschlandweit 16 Blisterzentren und fünf fördernde Partner als Mitglieder. 

Pressekontakt BPAV:
BPAV-Geschäftsstelle

Tel: 030 – 847 122 6815

E-Mail: berlin@blisterverband.de

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