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Lösungsansatz Chargen-Dokumentation beim E-Rezept

Wir haben gute Neuigkeiten für die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV): Zusammen mit den Versorgungsapothekern, dem BVVA, haben wir eine Vereinbarung getroffen.

Mit der renommierten AOK Rheinland/Hamburg wurde eine Ergänzungsvereinbarung geschlossen, die jetzt mindestens beispielgebend zur Lösung des seit über zwei Jahren bestehenden technischen Problems der korrekten Chargen-Dokumentation beim E-Rezept beitragen wird. Darauf muss nun mit Blick auf die Mitte 2025 auslaufende Friedenspflicht hinsichtlich Retaxationen aufgebaut werden. Der BPAV-Vorstand hat maßgeblich das Heft des Handelns in die Hand genommen. Die Verblisterung ist zu wichtig, als dass sie einem mangelndem Einigungswillen einiger Stakeholder zum Opfer fallen sollte!

Der BPAV-Vorsitzende Erik Tenberken sagt: „Mit dieser Ergänzungsvereinbarung ist auch die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die politisch gewünschte und notwendige, aber immer noch oft stiefmütterlich behandelte patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung fortan auch mit dem eingeführten E-Rezept rechtssicher einsetzbar ist. Das ist eine gute Nachricht für unsere Mitglieder, für unsere Kunden, die Apotheken und natürlich für die Patientinnen und Patienten sowie deren Pflegende, die die Vorzüge der PAV genießen.“

 

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