Der BPAV-Vorstand hat maßgeblich das Heft des Handelns in die Hand genommen und diesen Erfolg zusammen mit dem BVVA erzielt.
Wie rechnen Apotheken in Zukunft die E-Rezepte ab?
Der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) hat darauf aufmerksam gemacht, dass wichtige Detailfragen rund um die Abrechnung von E-Rezepten noch offen sind. Das VDARZ-Vorstandsmitglied Klaus Henkel, der auch BPAV-Fördermitglied ist, warnte in der DAZ: „Sollte der digitale Verordnungsdatensatz einer Apotheke verloren gehen, bevor er zur Abrechnung an die Kasse übergeben wurde, könne es schlichtweg keine Erstattung geben.“
Die gematik lässt zum E-Rezept verlauten, dass bei der Telematikinfrastruktur (TI) und der Implementierung der Anwendungen alle Fristen einhalte und der Plan dem Ist-Stand entspricht. Doch liegt die Abrechnung der E-Rezepte nicht bei der gematik, sondern hier sind die Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist der Pflicht: „Sie müssen sich auf Regelungen und die technische Umsetzung des Prozesses einigen“, schreibt die DAZ. Offen sind die Modalitäten rund um den Versicherungsschutz und die Haftung bei den digitalen Prozessen. Hier ist nicht das Rezept an sich, sondern der rein digitale Verordnungsdatensatz der Wert. Von ihm muss man wissen, wo er sich befindet – entsprechend müssen die Versicherungen angepasst werden, weil sie oft Jahrzehnte alt sind. In der E-Rezept-Welt sollten Rechenzentren tagesgenau abrechnen können – wie es in anderen Branchen auch üblich ist.
Der VDARZ fordert konkret:
- Die Abrechnung von E-Rezepten braucht neue Haftungsregeln und angepasste Versicherungen.
- Rechenzentren sollten täglich mit Kostenträgern abrechnen dürfen, um das Risiko hoher Beträge zu senken.
Der BPAV unterstützt diese Forderungen grundsätzlich. Die Apotheken sind die wichtigsten Kunden der Blisterzentren. Abrechnungsvorgänge müssen auch in Zukunft reibungslos und sicher funktionieren.