Die pharmazeutische Dienstleistungsgemeinschaft aus Apotheke und Blisterzentrum ist ein zentraler Baustein in der modernen und nachhaltigen Arzneimittelversorgung.
31.10.2016 | Pressemitteilung: BPAV sieht EuGH-Urteil kritisch
31.10.2016 | Pressemitteilung: BPAV sieht EuGH-Urteil kritisch
Berlin, 31.10.2016 – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer sieht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH), sehr kritisch. Mehrere Oberste Gerichte in Deutschland haben in der Vergangenheit festgestellt, dass die Arzneimittelpreisverordnung nicht unter Europäisches Recht fällt. Mit dieser Entscheidung greift das Gericht erheblich in die Gestaltung des deutschen Gesundheits- und Sozialsystems ein.
Aus Sicht des BPAV sollte sich die Position und Vergütung eines Heilberufes an den Notwendigkeiten einer optimalen Therapie von Patienten orientieren.
Die unzureichende Patientenorientierung deutscher Apotheken, insbesondere deren Vergütung und der weiterhin vollständige Fokus allein auf das industrielle Fertigarzneimittel ist die Ursache der Tragweite dieses Urteils. Die Zeit der Apotheke als logistischer Hort der reinen Arzneimittelpackungsabgabe geht mit diesem Urteil zu Ende oder die unabhängigen deutschen Apotheken stehen vor dem wirtschaftlichen Aus.
„Seit Jahren bieten Apotheken in der Heimversorgung einen Service, der ohne die direkten Kontakte vor Ort nicht leistbar wäre“, sagt BPAV-Chef Hans-Werner Holdermann und führt weiter aus: „Mit dem physischen Kontakt zu den Patienten, die Medikationsüberprüfungen, das Rezeptmanagement und die daraus resultierende Herstellung eines patientenindividuellen Blisters erreichen die niedergelassenen deutschen Apotheken heute eine exzellente Versorgungsqualität, die Anbietern insbesondere aus dem Ausland weit überlegen ist. Entsprechend vergütet dafür werden sie bis heute nicht!“
Daß eine Patienteninteressenvereinigung sich vor den Karren eines Konzernes mit mangelhafter Geschäftsausrichtung spannen lässt, um Patienten zum Versicherungsbetrug anzuleiten (Privatpatienten dürfen diese Rabatte nicht annehmen)ist ein Skandal, wenn man weiss, dass etwa 40 Prozent im Falle von Parkinsonpatienten im Verlauf der Krankheit dement werden. Hinzu kommen weitere, altersbedingte Krankheiten. Diese Patienten müssten ihre Medikation täglich sehr genau und therapietreu einnehmen. Wenn man diese Patienten nun durch den Erlass der Zuzahlung oder sonstigen Rabatte ins anonyme unpersönliche Internet treibt, kritisiert der BPAV, damit sie sich nicht ratsuchend an die Apotheke vor Ort wenden, die ihnen eine passgenaue, Therapietreue fördernde Medikation empfiehlt und produziert und in Notfällen umgehend helfen kann, dann sei dringender regulatorischer Handlungsbedarf erforderlich.
Parkinsonpatienten profitieren nachweislich erheblich von integrierten Versorgungssystemen. Diese mussten jedoch in letzter Konsequenz bisher immer scheitern, da deren Grundlage auf Apothekenseite nur die patientenindividuelle Verblisterung (PAV) der Medikation sein könne. Wenn Apotheken überhaupt in diesen neuen Versorgungsformen eine Rolle spielten, dann fehlte die PAV trotzdem und das ist die Kritik des BPAV seit Jahren.
Nur wenn man die Apotheke wöchentlich in der Lage versetze, die Medikation zu überprüfen und zu produzieren, könne die Therapietreue dauerhaft und flächendeckend verbessert werden, so die Überzeugung des Verbandes. Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung von Parkinsonpatienten zeige deutlich, dass es viel zu wenig persönliche Kontakte von Heilberuflern zu Patienten gebe und dass die patientennahe Betreuung die Herausforderung der Stunde sei.