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09.03.2017 | Pressemitteilung: BPAV begrüßt Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG)

09.03.2017 | Pressemitteilung: BPAV begrüßt Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG)

Berlin, 09.03.2017 – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) begrüßt die Verabschiedung des AM-VSG durch den Deutschen Bundestag. Damit wird endlich eine ernstzunehmende Gesetzeslücke für die Apotheken geschlossen.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Verabschiedung des Gesetzes und die darin enthaltene Änderung des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), da hierdurch Rechtssicherheit bei der Frage der Abgabe von Arzneimitteln, die patientenindividuell verblistert werden, geschaffen wird. Es ist unserer Verbandsarbeit zu verdanken, dass diese im letztem Jahr formulierte Forderung nun in ein Gesetz gegossen wurde“, sagt Hans-Werner Holdermann, Vorsitzender des BPAV.

Nach einem Urteil des BGH im Jahr 2015 herrschte Unklarheit darüber, wie Apotheken vor dem Hintergrund der AmPreisV abgegebene Teilmengen abrechnen können. Die Abgabe von Teilmengen bildet jedoch die Grundlage des Gesamtprozesses der patientenindividuellen Verblisterung. Das Gesetz schafft nun Klarheit bei der Abrechnung von in patientenindividuellen Blistern abgegebenen Arzneimitteln gegenüber den Krankenkassen. Dies sichert die Stellung des Apothekers als Medikationsmanager wofür sich der Bundesverband seit Jahren einsetzt. Das verabschiedete AM-VSG wird daher vom BPAV als Erfolg betrachtet.

Dennoch kann dies nur einer von vielen weiteren Schritten sein, die erforderlich sind, um die Millionen vermeidbaren Medikationsfehler zu verhindern und ein noch größeres Bewusstsein bei Patienten und Politik für die Arzneimitteltherapiesicherheit zu schaffen. Als Teil der Normversorgung ist eine Vergütung dieser wichtigen pharmazeutischen Dienstleistung mittlerweile überfällig.

Wie das in der Zukunft geschehen und wie die strategische Arbeit des Verbands aussehen soll, wird bei der nächsten Mitgliederversammlung erörtert werden.

 

Über den BPAV:

Der BPAV hat sich im Herbst 2009 gegründet und hat derzeit 22 Mitglieder. Der BPAV vertritt die Interessen der Blisterunternehmen in Deutschland gegenüber der Politik sowie gesellschaftlich relevanten Gruppen und den Medien. Der Verband pflegt enge Kontakte zu Blisterunternehmen und Organisationen in den Nachbarländern.

Pressekontakt:
Udo Sonnenberg, BPAV-Geschäftsstelle
Telefon: (030) 847 122 6815
E-Mail: berlin@blisterverband.de

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