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Weniger Bürokratie = Mehr Zeit für die Pflege

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft schrieb kürzlich in einer Stellungnahme, dass Pflegekräfte rund drei Stunden ihres Arbeitstages mit Bürotätigkeiten verbringen müssen. Davon dient ein großer Teil nicht der medizinisch oder pflegerisch sinnvollen Dokumentation. In Bayern und Niedersachsen starteten die jeweiligen Gesundheitsminister:innen Initiativen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen – und auch die Retaxation soll bundesweit auf den Prüfstand kommen.

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Die Initiativen zum Bürokratieabbau haben ihren Ursprung auch im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG): Bis Ende September 2023 soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erarbeiten, wie die Bürokratie im Gesundheitswesen merklich reduziert werden kann.

Einen Anfang machen jetzt SPD und Grüne mit dem niedersächsischen Koalitionsvertrag für die Jahre 2022 bis 2027: „Übermäßige Bürokratie bindet Ressourcen, die an anderen Stellen dringend benötigt werden. Wir werden uns daher auf Bundesebene für eine Entbürokratisierung im Gesundheitswesen einsetzen und entsprechende Modellprojekte mit unseren Partnern aus dem Gesundheitswesen umsetzen.“ Dabei geht es hauptsächlich um Nachweis- und Dokumentationspflichten, die reduziert werden sollen.

Retaxation soll bei einfachen Fehlern entfallen

Bundesweit wird diskutiert, ob die Retaxationen bei einfachen Fehlern wie eine fehlende Dosierangabe entfallen sollen. Das wäre auch aus Sicht der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung (PAV) sehr wünschenswert. Damit würden auch Apotheken mehr Sicherheit beim Angebot dieser sehr hilfreichen pharmazeutischen Dienstleistung erhalten. Das ist wichtig, da durch die PAV das Pflegepersonal signifikant entlastet wird. Es wird wertvolle Zeit beim händischen Stellen der Arzneimittel gespart und gleichzeitig die Fehlerquote um ein Vielfaches reduziert.

Generell soll künftig außerdem durch eine Novellierung des Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) mehr Geld für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) bereitstehen. Wünschenswert wäre, wenn damit auch die PAV gestärkt werden würde, um ihre Vorteile bei der Arzneimitteltherapiesicherheit voll ausspielen zu können. Dazu ist es erforderlich, dass die Medikationsanalyse nicht nur für die ambulante, sondern auch für die stationäre Pflege gilt. In der Verblisterung erfolgt die automatische, digitale Medikationsanalyse schon von Anbeginn!

Alle Argumente für eine patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV)

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