Chargendokumentation – Was wir jetzt brauchen
Wir brauchen keine neuen bürokratischen Hürden, sondern eine gesetzliche Klarstellung in § 129 Sozialgesetzbuch V
Wir brauchen keine neuen bürokratischen Hürden, sondern eine gesetzliche Klarstellung in § 129 Sozialgesetzbuch V
Rund 750.000 Menschen in Deutschland sind auf eine sichere und kontinuierliche Arzneimittelversorgung angewiesen.
Inzwischen werden bundesweit ca. 550.000 Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen mit patientenindividuell verblisterten und gekennzeichneten Arzneimitteln versorgt.
Diskussion, wie Innovationen wie die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV) stärker in der gesundheitlichen Versorgung integriert werden können.
In der Dienstleistungsgemeinschaft von Apotheke und Blisterzentrum wollen wir die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung weiter stark machen.
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