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Pflege in der Diskussion

Zwischen Entlastung und Einsparung: Anhörung zur Entbürokratisierung in der Pflege im Bundestag

Die Pflegebranche steht einmal mehr im Fokus des Bundestages: Zu Wochenbeginn befasste sich der Gesundheitsausschuss mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Eigentlich ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und weniger Verwaltungsaufwand für Pflegekräfte. Das Vorhaben steht unter schwierigen Vorzeichen. Warum?

An das Gesetz hat die schwarz-rote Koalition kurzfristig das sogenannte „kleine Sparpaket“ zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehängt. Dieses sieht Einsparungen von insgesamt etwa zwei Milliarden Euro für 2026 vor:

  • 1,8 Milliarden Euro sollen bei den Kliniken gestrichen werden,
  • Weitere Kürzungen betreffen den Innovationsfonds sowie die Verwaltungskosten der Krankenkassen.

Diese Einsparungen werden kritisch gesehen: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) spricht von einem „völlig verfehlten Signal“ und warnt vor einer Gefährdung der Versorgung – insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Geburtshilfe. Laut DKG drohe Ende 2026 eine Finanzierungslücke von bis zu sechs Milliarden Euro. Auch die Krankenkassen rechnen trotz Einsparpaket nicht mit einem echten Durchbruch: Der Zusatzbeitrag zur GKV dürfte 2026 im Schnitt über drei Prozent liegen.

Heute, am 6.11., ist das Gesetz in 2./3. Beratung im Plenum des Bundestages. Es war/ist natürlich auch Thema beim Deutschen Pflegetag, der aktuell in Berlin stattfindet. Gar nicht thematisiert werden andere Möglichkeiten zur Entlastung der Pflege, z.B. die Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV), die für ein optimiertes Medikationsmanagement sorgt, die Patientensicherheit erhöht und den Pflegekräften das manuelle sowie fehleranfällige Stellen abnimmt.

Kern des Gesetzes: Mehr Handlungsspielraum und weniger Bürokratie

Abseits des Finanzstreits bleibt der eigentliche Ansatz des Gesetzes zentral: Pflegefachpersonen sollen mehr Verantwortung übernehmen und von bürokratischen Hürden entlastet werden. Vorgesehen sind unter anderem:

  • Vereinfachte Dokumentationspflichten,
  • Vermeidung von Doppelerfassungen der Daten,
  • Erweiterte Befugnisse bei der Medikamentengabe und Wundversorgung.

Indem Pflegefachpersonen mehr Aufgaben übernehmen dürfen, sollen Prozesse vereinfacht und der Beruf attraktiver gemacht werden, ein entscheidender Schritt angesichts des bestehenden und sich verstärkenden Fachkräftemangels.

Entscheidung steht unmittelbar bevor

Der Gesetzentwurf soll am heutigen Donnerstag im Bundestagsplenum verabschiedet werden. Offen bleibt jedoch, ob die geplanten Entlastungen tatsächlich bei den Pflegekräften ankommen oder ob der politische Streit um das Sparpaket das eigentliche Ziel des Gesetzes überlagert.

Eines ist sicher: Bürokratieabbau und klare Zuständigkeiten bleiben zentrale Voraussetzungen, um die Pflege in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten. Die zusätzlichen Hinweise aus Bundestag und Bundesrat zeigen, dass weitere Baustellen offen sind, insbesondere in Hinblick auf Finanzierung, Definitionen, konkrete Umsetzungspfade und technologischer Entlastungen, wie eben der PAV.

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