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Pflegekompetenzgesetz

Vergangenen Mittwoch (6.8.2025) hat das Bundeskabinett den Entwurf für das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ beschlossen. Ziel ist es, Pflegefachpersonal – abgestuft nach Qualifikation – deutlich mehr Handlungsspielraum zu geben. Künftig sollen sie auch Aufgaben wie Wundversorgung, Diabetes-Management oder Blutabnahmen eigenständig übernehmen dürfen. Damit will die Bundesregierung Versorgung und Attraktivität des Pflegeberufs stärken, Fachkräfte entlasten und Bürokratie abbauen. Gleichzeitig sollen die neuen Regelungen helfen, dem steigenden Versorgungsbedarf einer älter werdenden Bevölkerung zu begegnen. Ob diese Ziele erreicht werden, hängt maßgeblich davon ab, ob die Umsetzung im Alltag klar geregelt, praxistauglich und mit ausreichenden Ressourcen hinterlegt ist.

Entbürokratisierung

Ein weiterer zentraler Punkt, der im Ampelentwurf noch nicht enthalten war, ist der Bürokratieabbau: Künftig soll ein neues Gremium auf Ebene des GKV-Spitzenverbandes Verfahren und Formulare zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung vereinfachen und vereinheitlichen. Dabei werden auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einbezogen.

Die Bundesärztekammer warnt vor unklaren Abgrenzungen zwischen ärztlichen und pflegerischen Aufgaben. Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Reform, fordert aber mehr eigenständige Kompetenzen für die Pflege. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft mahnt an, die Umsetzung praxistauglich zu gestalten und zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

PAV ergänzt zusätzlich

Wir begrüßen die geplanten Entlastungen und den erweiterten Handlungsspielraum für Pflegefachpersonen als wichtigen Schritt für eine effizientere Versorgung. Die patientenindividuelle Verblisterung kann dabei ein weiterer Baustein sein, um Pflegekräfte zu unterstützen, Prozesse zu vereinfachen und die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen. Hintergrundinformationen BMG (LINK)

In Kürze – Die Kernpunkte des Gesetzesvorhabens

  • Mehr Eigenverantwortung für das Pflegefachpersonal: Übernahme ärztlicher Aufgaben je nach Qualifikation, z. B. Blutabnahme, Wundversorgung, Diabetes-Management.
  • Bürokratieabbau in der Pflegeversicherung: Einheitliche und einfachere Antragsverfahren, entwickelt durch ein neues Gremium unter Einbindung Betroffener.
  • Attraktivität des Berufs steigern: Klare Kompetenzprofile und erweiterte Befugnisse sollen dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
  • Kritik von drei zentralen Akteuren: Bundesärztekammer – klare Abgrenzung der Kompetenzen; Deutscher Pflegerat – mehr Eigenständigkeit; Deutsche Krankenhausgesellschaft – praxistaugliche Umsetzung ohne Mehr-Bürokratie.
  • Praxisorientierte Umsetzung entscheidend: Nur wenn die Regelungen handhabbar sind, kann die Versorgung nachhaltig profitieren.
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