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20.05.2019 | Pressemitteilung: IQWIG-Report zur Patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung (PAV)

20.05.2019 | Pressemitteilung: IQWIG-Report zur Patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung (PAV)

Berlin, 20. Mai 2019. Der im Juni 2018 beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) in Auftrag gegebene Bericht zur PAV wurde veröffentlicht. Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer begrüßt die „Erkenntnis“, dass die PAV Stellfehler vermeidet und die Mitarbeiter*innen in der Pflege entlastet.

Das IQWIG bestätigt in seinem Rapid Report das vom BPAV seit Jahren kommunizierte Auslagerungspotential für Arbeiten in Höhe von ca.160 Mio. Euro im Jahr im Bereich der stationären Pflege. Auch wird das große Potenzial mit Blick auf die Fehlervermeidung beim Stellen der Arzneimittel diskutiert. Schließlich bestätigt das IQWIG die Sinnhaftigkeit der Überprüfung einer Medikationsplanung durch den Apotheker und die dadurch entstehende interdisziplinäre Zusammenarbeit.

 

Pflegekräfte entlasten

„Wir begrüßen diese Voraberkenntnis des IQWIG. Der Rapid Report kommt beim Vergleich mehrerer Studien auf eine in etwa gleiche Höhe zu verlagernder Arbeiten für das Stellen der Medikamente pro Patient bei den Pflegekräften wie der BPAV in einer vom Institut für Handelsforschung 2011 durchgeführten Studie, die auch vom IQWIG als grundlegend erkannt wurde“, erläutert Hans-Werner Holdermann, der Vorsitzende des BPAV und führt bei diesem Punkt weiter aus, dass die professionelle, maschinelle Arzneimittelverblisterung das Vier-Augen-Prinzip bei Stellen im Heim überflüssig mache, das IQWIG diesen Vorteil aber nicht erkenne und somit nicht in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbeziehe. Das IQWIG bestätige zudem, dass eine zuverlässige Prüfung der Medikation nur mit der professionellen Ausstattung, wie sie in Blisterzentren üblich ist, möglich sei.

 

Hohe Fehlerquote bei manuellem Stellen der Arzneimittel

„Die vom IQWIG bestätigte Fehlerquote beim manuellen Stellen von bis zu 6,9% ist allerdings ein absolut unhaltbarer Zustand für uns“, betont Holdermann. „Das wären bei ca. 2 Milliarden verabreichten Tabletten in den deutschen Heimen pro Jahr etwa 140 Mio. Stellfehler bei ca. 800.000 Bewohnern. Diese permanente Gesundheitsgefährdung weiter zuzulassen, nur weil es keine für das IQWIG ausreichend evidente Studienlage im Heimmarkt gibt, kann nicht sein. Alle anderen, auch internationale Studien, die die Folgen dieser Massen an vermeidbaren Medikationsfehlern für den ambulanten Bereich wissenschaftlich herausgearbeitet haben, wurden vom Institut offenbar aussortiert. Selbst wenn nicht jede falsch eingenommene Tablette gesundheitsgefährdend ist, so muß man doch von mindestens 500.000 starken, unerwünschten Nebenwirkungen jedes Jahr durch die Stellfehler rechnen. Das sind pro Heim mindestens einer jede Woche. Allein wenn man die Zahlen, mit denen das IQWIG selbst rechnet, zu Grunde legt. Und praktisch jeder wäre vermeidbar“, ist Holdermann überzeugt.

 

„Die Folgen für die Psyche der Pflegemitarbeiter auf Grund dieser von ihnen verursachten Komplikationen ist nachvollziehbar und werden auch vom IQWIG im Rapid Report als Vorteil für die PAV erwähnt. Dem IQWIG ist aber offenbar entgangen, dass allein in deutschen Heimen ca. 1 Milliarde Fertigarzneimittel per definitionem unter Nichteinhaltung von im Arzneimittelmarkt üblichen Vorschriften hergestellt werden. Dies sind pro Heim etwa 125.000 Arzneimittel pro Jahr mit etwa 260.000 Tabletten. Der BPAV fragt sich seit Jahren, wie diese enorme Last und Verantwortung von Heimen getragen werden kann“, so Holdermann.

 

Diese guten Argumente dürfen von der Politik nicht länger ignoriert werden. Der BPAV fordert das Bundesgesundheitsministerium daher auf, die PAV nun so auszustatten, dass allen chronisch kranken Patienten diese gesundheitsfördernde Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden kann. Es muß für die Apotheke wirtschaftlich das gleiche werden, ob nun Arzneimittelpackungen abgegeben werden oder patientenindividuelle Arzneimittelblister; für Bewohner von Pflegeheimen wie auch ambulant versorgte Patienten. Allein dies verhindert Millionen von Medikationsfehlern und hunderttausende zu erwartende Krankenhauseinweisungen.

 

Forderung ans BMG

Der BPAV fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, rasch das vom IQWIG vorgeschlagene Studiendesign umzusetzen, damit der PAV-Nutzen, den die Verbandsmitglieder im täglichen Geschäft erleben und sehen, allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft wird. Diese guten Argumente können dann auch von der Politik nicht länger ignoriert werden.

 

Über den BPAV:

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat 15 Blisterzentren und fünf fördernde Partner als Mitglieder.

Pressekontakt:
BPAV-Geschäftsstelle
Telefon: (030) 847 122 6815
E-Mail: berlin@blisterverband.de

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