Die pharmazeutische Dienstleistungsgemeinschaft aus Apotheke und Blisterzentrum ist ein zentraler Baustein in der modernen und nachhaltigen Arzneimittelversorgung.
3.7.2012 | Pressemitteilung
3.7.2012 | Pressemitteilung
Medikationsplan im Zuge der Verblisterung erhöht Patientensicherheit bei Polymedikation
Berlin – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V. (BPAV) reagiert auf eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) wonach sich die meisten Befragten nicht an die Therapieberatung durch den Arzt oder Apotheker bei der Verordnung oder Abgabe eines Arzneimittels erinnern.
Das wissenschaftliche Institut der AOK hat in einer Arzneimitteltherapie-Studie 1.000 GKV-Versicherte ab 65 Jahren zu deren Einnahmeverhalten, Risikobewusstsein und Adhärenz im Umgang mit Arzneimitteln befragt. Das Institut ist zu einem überraschenden Ergebnis gekommen: Zwar ist das Vertrauen in den verschreibenden Arzt groß (71,2 % der Befragten geben an, ihrem Arzt voll zu vertrauen), aber die Mehrzahl der Befragten gibt auch an, keine Erinnerung an die Therapieberatung zu haben. Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung mit der Vorschaltung eines verbindlichen Medikationsplanes hilft, diese Informationsdefizite auszugleichen und die Therapietreue zu begünstigen.
„Der nach den Regeln der pharmazeutischen Kunst erstellte Medikationsplan ist Grundlage für die Verblisterung. Die Verblisterung ist das Verfahren der Wahl, damit der Medikationsplan eingehalten wird. So können unerwünschte Nebenwirkungen weitestgehend ausgeschlossen werden, weil alle Medikamente aus der Hand eines Apothekers kommen, der die Verantwortung für den Blister trägt“, erläutert der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. Dem Patienten werde die nicht lösbare Aufgabe abgenommen, selbst seine Therapie allein anhand von Beratungsgesprächen mit unterschiedlichen Ärzten und Apothekern zu monitoren. „Bei der natürlichen Einheit von Medikationsplan und pharmazeutischem Blister werden alle einzunehmenden Medikamente gesammelt erfasst und auf Wechselwirkungen abgeprüft. Außerdem bieten die Angaben über den optimalen Einnahmezeitpunkt entsprechende Sicherheit und das gewährleistet wiederum die notwendige Therapietreue“, ergänzt Holdermann.
Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat neun Blisterzentren und acht fördernde Partner als Mitglieder.
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Udo Sonnenberg
Tel. 030 – 847 122 68-15
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