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14.04.2014 | Pressemitteilung

14.04.2014 | Pressemitteilung

BPAV: Rechtssichere Preisbildung von Arzneimittelblistern ist nicht gegeben / BPAV-Vorstand für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt

Berlin – Auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung, die am Donnerstag (10.04.) in Berlin stattfand, bestätigte der BPAV seinen Vorstand für weitere zwei Jahre. Zur Eröffnung der Veranstaltung referierte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grau über die rechtskonforme Bepreisung von patientenindividuell verblisterten Arzneimitteln und stellte fest, dass die nicht kostendeckende Berechnung der Dienstleistung Verblisterung sowohl wettbewerbsrechtlich als auch strafrechtlich fragwürdig ist.

Es gibt zum einen keine klaren Vorgaben für eine rechtssichere Preisbildung von patientenindividuell verblisterten Arzneimitteln, zum anderen ist sowohl wettbewerbsrechtlich als auch sozial- und berufsrechtlich die nicht kostendeckende Weiterberechnung der pharmazeutischen Dienstleistung „Verblisterung“ (wie auch aller anderen Dienstleistungen) bedenklich. Das ist das Fazit des Berliner Rechtsanwalts Dr. Ulrich Grau (Dierks+Bohle). Und damit nicht genug: Grau warnte vor einem möglichen Gesetz, das die Große Koalition gegen Korruption im Gesundheitswesen plane. Ein weit gefasster Begriff zum Straftatbestand hätte weitreichende Konsequenzen für viele Akteure im Gesundheitswesen, die nicht leistungskonform abrechnen.

Aus diesem Grund appelliert der Bundesverband patientenindividueller Arzneimittelverblisterer an die Politik, an die Kostenträger und an die Berufsverbände: „Es geht darum, eine Grundlage für eine rechtskonforme und damit rechtssichere Bepreisung der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung zu schaffen. Die Leistungserbringer werden seit Jahren im Stich gelassen, es drohen empfindliche Strafen, nur weil Apotheken die Versorgung von Patienten verbessern wollen und Millionen von Medikationsfehlgaben verhindern“, sagt Hans-Werner Holdermann, der im Amt des BPAV-Vorsitzenden bestätigt wurde.

Auch die drei anderen Vorstandsmitglieder werden ihre Aufgaben behalten: Christian Buse bleibt stellvertretender Vorsitzender, Erik Tenberken Schatzmeister und Manuel Meissner übt weiterhin Amt des Beisitzers aus.

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 Arzneimittelgesetz) patientenindividuelle, pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat aktuell neun Blisterzentren und sieben fördernde Partner als Mitglieder. Seit dem 1. April wird der BPAV auch von der Firma CareFusion | Rowa unterstützt.

 

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Ansprechpartnerin: 
Kristina Graf, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 – 847 122 68-15

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