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Corona-Pandemie: Vermeidung von Keimverschleppung bleibt gerade in der Pflege oberstes Gebot

Berlin, 12. Oktober 2020 – Aktuell befindet sich das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) in den parlamentarischen Beratungen des Deutschen Bundestages. Darin geht es u.a. um pharmazeutische Dienstleistungen, die die Apotheken neben der Medi-kationsabgabe anbieten sollen. Der BPAV erneuert in diesem Zusammenhang seine Forde-rung nach einer flächendeckenden Einführung der patientenindividuellen Arzneimittelverblis-terung (PAV). „Insbesondere in der andauernden Corona-Pandemie ist das Produkt der eng verzahnten Dienstleistungsgemeinschaft aus Apotheken und Blisterzentren optimal geeignet, die Keim-verschleppung in der Medikamentenabgabe zu unterbinden. Das gilt ganz besonders für die Pflege, wo sich sehr viele besonders gefährdete Menschen befinden“, sagt Erik Tenberken, Vorsitzender des BAPV.

Lockerung bei den Rabattarzneimitteln hat gut funktioniert

Das Bundesgesundheitsministerium hatte zudem mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung im Frühjahr als ersten Teil einer umfassenden Corona-Regulierung u.a. die Abgabe von Rabattarzneimitteln gelockert. Auch die Abgabe von Teil-mengen ist möglich und hinsichtlich der Vergütung geregelt worden. Diese positiven Maß-nahmen überbrücken Lieferengpässe und dienen der Versorgungssicherstellung.

PAV als doppelte Präventionsmaßnahme – auch und gerade in der Zeit nach Corona

Erik Tenberken: „Patientenindividuell verblisterte Arzneimittel sind eine doppelte Präventi-onsmaßnahme für das Gesundheitssystem. Es wird höchste Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleistet, was den Pflegebedürftigen zugutekommt und den Pflegenden die notwendige Sicherheit sowie den notwendigen Freiraum für die Pflege an sich gibt. Gleichzeitig verringert man die Gefahr durch Keimverschleppung, da der Gebrauch von täglich nicht nur für eine Person mehrfach wiederverwendeten Portionierbehältern verringert wird.“

In Deutschland gibt es aktuell rund 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen – stationär und ambulant. Die Summe der damit in Verbindung stehenden Fehlmedikationen ist laut BPAV und in der Vergangenheit durchgeführten Studien sehr hoch. Das betreffe auch die medizini-schen Folgekosten aufgrund von falsch abgegebenen Medikamenten.

Über den BPAV: 

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat 15 Blisterzentren und sechs fördernde Partner als Mitglieder.Pressekontakt:

BPAV-Geschäftsstelle
Telefon: (030) 847 122 6815
E-Mail: berlin@blisterverband.de  

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