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07.08.2014 | Pressemitteilung

07.08.2014 | Pressemitteilung

Gemeinsames Positionspapier der Thüringer Ärzte und Apotheker zur patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung (PAV) strotzt nur so vor Unkenntnis

Berlin (07.08.2014) – Das kürzlich veröffentlichte und mit Februar(!) datierte dreiseitige Positionspapier der Thüringer Ärzte und Apotheker zur „industriellen Zweit- bzw. Neuverblisterung von Arzneimitteln“ versteigt sich in der Behauptung, dass ein Medikationsmanagement keine Neuverblisterung brauche. Angeblich werde u.a. die Therapiefreiheit der Ärzte eingeschränkt, die Arzneimittelsicherheit verschlechtere sich und auch die Therapietreue der Patienten (Compliance) ginge zurück. Aus Sicht des BPAV hat die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV) ihren Nutzen bewiesen.

Die Arzneimitteltherapie ist ein Prozess. Für die Qualitätssicherung ist ein Prozess zu validieren. „Wer den einzigen GMP-konform validierten Teilprozess in der Arzneimitteltherapie angreift, nämlich das patientenindividuelle Verblistern, verringert somit die Qualität des Gesamtprozesses“, sagt der Vorsitzende des BPAV, Hans-Werner Holdermann und ergänzt: „Es wäre schön, wenn  andere Prozessbeteiligte schon so weit wären wie die Blisterunternehmen.“

Der BPAV ist der Meinung, dass das (Her-)Stellen von Arzneimitteln in Heimen seit 2009 unter die Erlaubnispflicht des §13 AMG fällt. Aus diesem Grund dürfen seit 2012 auch Apotheken nicht mehr in Heimen Arzneimittel (her)stellen. Dass regionale Apothekerverbände dies nicht als Chance begreifen, ist unverständlich. Im Übrigen ist die Studienlagen zum Thema mehr als eindeutig.

Viele wissenschaftliche Studien, die die Arzneimittelversorgung durch patientenindividuelles Verblistern zum Gegenstand haben, belegen zudem eindeutig den Nutzen dieser pharmazeutischen Dienstleistung. Das bezieht sich auf die Arzneimittelsicherheit genauso wie auf die Themenbereiche Compliance oder Therapiefreiheit für die Ärzte. „Wer diese Studien ignoriert, ignoriert auch die akademische Diskussion dazu und das ist schade“, schließt Holdermann.

Der BPAV hat sich im Herbst 2009 gegründet und hat derzeit 20 Mitglieder. Der BPAV vertritt die Interessen der Blisterunternehmen in Deutschland gegenüber der Politik sowie gesellschaftlich relevanten Gruppen und den Medien. Der Verband pflegt enge Kontakte zu Blisterunternehmen und Organisationen in den Nachbarländern.

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Pressekontakt:
Udo Sonnenberg, BPAV-Geschäftsstelle,  Telefon: (030) 847 122 6815, E-Mail: berlin@blisterverband.de

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