Mehr Eigenverantwortung für das Pflegefachpersonal: Übernahme ärztlicher Aufgaben je nach Qualifikation, z. B. Blutabnahme, Wundversorgung, Diabetes-Management.

Einsatz für Lösung Chargendokumentation beim E-Rezept
Der BPAV vertritt von Apotheken beauftragte Blisterzentren (Arzneimittelhersteller gemäß § 13 AMG) und Apotheken (gemäß § 34 ApBetrO), die aus zugelassenen Arzneimitteln patientenindividuelle Blister herstellen. Diese Versorgungsform erhöht die Arzneimittelsicherheit und entlastet die Pflegekräfte vom Richten der Arzneimittel.
Über eine halbe Million Patientinnen und Patienten
Inzwischen werden bundesweit ca. 550.000 Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen mit patientenindividuell verblisterten und gekennzeichneten Arzneimitteln versorgt. Hinzu kommen die Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit besonderen Herausforderungen und Menschen in häuslicher Versorgung (ca. 150.000, Tendenz steigend). In den zurückliegenden 15 Jahren wurden bundesweit mehrere Tausend Beschäftigungsverhältnisse in den Mitgliedsunternehmen des BPAV geschaffen.
Konkrete Arbeitsschritte für eine nachhaltige Lösung
- Untersuchung, was technisch möglich und wie das optimale, rechtssichere Zusammenwirken von Apotheke und Blisterzentrum funktionieren kann.
- Alle für die Durchsetzung der Ersatzansprüche der Krankenkassen erforderlichen Daten werden beim Blisterzentrum sauber und nachhaltig dokumentiert.
- Mustervertrag erarbeitet, in dem die Pflichten der verblisternden Apotheken und der beauftragten Blisterzentren für den Fall eines Rückrufs nach § 131a Abs. 1 SGB V niedergelegt sind.
- Konkreter Abschluss mit einer namhaften Krankenkasse.
- Einbezug in die Abstimmungen der Rahmenvertragspartner seit Ende 2024. Positive Signale mit Blick auf die gesetzlich geforderte Mitwirkung durch die Apotheken.
- Entwurf einer entsprechenden Technischen Anlage wurde erarbeitet und vorgelegt.