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14.11.2011 | Pressemitteilung

14.11.2011 | Pressemitteilung
Pflegebedürftige brauchen Zeit, Pflegekräfte keine Bürokratie!

Berlin – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) unterstützt die Warnung des Bundes der privaten Anbieter sozialer Dienste (bpa) vor mehr Bürokratie in der Pflege. Mühsam gewonnene Zeit für die Pflege z.B. durch Verblisterung würde so nicht den Patienten zugutekommen.

Anlass für die Forderung des bpa ist das Hessische Gesetz für Betreuungs- und Pflegeleistungen (HBPG). Mit diesem möchte Hessen als eines der letzten Bundesländer das bis jetzt geltende bundeseinheitliche Heimgesetz ablösen und auf diesem Wege den Verbraucherschutz stärken und den Bürokratieabbau vorantreiben. Von Bürokratieabbau kann jedoch kaum die Rede sein.
So sieht das Gesetz vor, dass die Heimaufsichten bei ambulanten Pflegediensten in Zukunft Patientenverträge, die Pflegekonzeption und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit prüfen. Damit sollen sie Bereiche prüfen, die bereits von den Kranken- und Pflegekassen, vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, vom Gesundheitsamt, vom Hauptzollamt und weiteren Prüfbehörden überwacht werden. Solche Mehrfachprüfungen führen nicht zu einer besseren Pflegequalität, sondern dazu, dass die Pflegekräfte noch weniger Zeit für die Pflege am Patienten haben, weil bürokratische Prozesse sie in Anspruch nehmen. Auch die stationären Pflegeeinrichtungen würden bei Inkrafttreten des Gesetzes in ihren Pflegekapazitäten weiter eingeschränkt. So sollen neben den Pflegenoten, nach denen bundesweit die Dienste bewertet werden, auch Berichte der Heimaufsichten ausgewertet und veröffentlicht werden.

„Eine Prüfung des Gesetzentwurfs erscheint daher auch uns notwendig, um den gesteckten Zielen gerecht zu werden“, so der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. „Der BPAV hat Anfang dieses Jahres in einer Studie nachgewiesen, dass Pflegekräfte im Schnitt eine Viertel Stunde pro Woche und Patient nur mit dem Stellen von Medikamenten beschäftigt sind. Diese Aufgabe können und sollten wir ihnen abnehmen. Es kann aber auf der anderen Seite nicht sein, dass solche positiven Effekte mit Blick auf die Pflegezeit für die Patienten sofort von anderer Seite wieder zunichte gemacht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Welle von demographisch erhöhter Pflegebedürftigkeit, die auf die Pflegeträger zurollt, ist das unverantwortlich“, betont Holdermann. Von allen Seiten hagele es dieser Tage Kritik an den Plänen zur Pflegereform, weil das Geld fehle: Verblisterung könne effektiv einen Milliardenbetrag einsparen – allein in der stationären Pflege. Die indirekten Kosten, die z.B. eine falsche Medikation verursacht (Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen, Arbeitsausfälle etc.) werden zudem in Deutschland pro Jahr auf 7-10 Mrd. € geschätzt.

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen, also eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als Mitglieder.

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Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle
Tel. 030 – 847 122 68-15
Email: presse@blisterverband.de

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