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03.03.2015 | BPAV: Ein Medikationsplan allein ist kein Beitrag zur Therapietreue
03.03.2015 | BPAV: Ein Medikationsplan allein ist kein Beitrag zur Therapietreue
Berlin, 3.3.2015 – Im Zuge des geplanten eHealth-Gesetzes der Bundesregierung geht es auch um die Erstellung eines Medikationsplanes. Dieser soll dem Patienten in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Diese Maßnahme zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) begrüßt der BPAV ausdrücklich. Eine automatische Verbesserung der Therapietreue bedeutet sie aber keineswegs.
Bei den Beratungen um das eHealth-Gesetz fordern die Apotheker eine zusätzliche Vergütung für die besonderen Beratungsleistungen rund um den Medikationsplan. Diese Zusatzhonorierung soll auf Wunsch der ABDA im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen GKV-Spitzenverband, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Deutschen Apothekerverband ermittelt und festgelegt werden.
„Es ist ja verständlich, dass man hier unter dem Deckmantel der Arzneimitteltherapiesicherheit zum Wohle der Leistungserbringer ein zusätzliches Honorar heraushandeln möchte“, konstatiert Hans-Werner Holdermann, Vorsitzender des BPAV. Aber: Zum einen sei es für die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV) schon lange selbstverständlich, einen Medikationsplan zu erstellen. Er sei notwendige Bedingung für die PAV. Zum anderen mute ein weiteres Papierdokument mit zweifelhafter Aktualität in der Diskussion um eHealth eher anachronistisch an.
„Zum Wohle der Patienten wäre allein eine transparente Übersicht über die aktuell eingenommenen Medikamente und eine Verbesserung der Therapietreue. Letztlich sichert ein Medikationsplan allein lediglich die Leistungserbringer gegen eigene Fehler durch gegenseitige Kontrolle ab. Das akute
Problem der millionenfachen Fehlmedikation von Arzneimitteln wird damit jedoch nicht gelöst. Die aktuelle Diskussion hat mit dem suggerierten Fortschritt des modern klingenden Namen eHealth unserer Meinung nach nichts zu tun“, begründet Holdermann seine Kritik. „Ein Papierplan ist im Vergleich zu den heute schon im Markt von unseren Mitgliedsunternehmen und deren Apothekenkunden erbrachten Leistungen ein nicht zu akzeptierender Rückschritt.“ Aus BPAV-Sicht wäre nur die flächendeckende, sofortige Einführung der PAV mit ihren elektronischen Möglichkeiten ein wirklicher Fortschritt in Richtung eHealth.
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Pressekontakt:
Udo Sonnenberg, BPAV-Geschäftsstelle, Telefon: (030) 847 122 6815, E-Mail: berlin@blisterverband.de